Alem. nasthait bezeichnet im FrühMA eine besondere Form des Eides, der Frauen vorbehalten war, um ihr Recht auf die Morgengabe durchzusetzen. Die Belege finden sich vom 9.–11. Jh. im alem. Sprachraum (Leges Alamannorum; in einer alem. Glosse 10./11 Jh.; bei Notker III. [Labeo] von Sankt Gallen). Wurde der Frau das Recht auf die bewegliche Habe bestritten, so konnte sie durch den Eid auf Zopf und Brust ihren Anspruch erhärten und durchsetzen. Dies geschah ohne Schwurhelfer, also in der Form ...
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