An sich ist die Zugehörigkeit zu einem Volk kein Kriterium für die christl. Kirche (1. Kor. 12, 13; Gal. 3, 28). Zu diesem universalistischen Charakter der Kirche stehen aber die soz., kult. und polit. Verhältnisse, mit denen sich die Kirche in unterschiedl. Maße arrangiert hat (oder es musste), in Spannung. Anpassungen an polit. Verhältnisse sind etwa die unterschiedl. Formen eines Reichs- oder Staatskirchentums (Reichskirche‚ Staatskirchenrecht) oder auch – bisweilen eng damit ...
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