Im Unterschied zu Barleistungen (Geldzahlungen) bezeichnet der Begriff N. Leistungen, die in natura zu erbringen sind, sei es als Dienst (Atzungspflicht, Frondienst, Naturaldienst) oder als Abgabe (Naturalzins, Realzins, Zins).Die Zunahme des Geldumlaufs seit der Wende vom 1. zum 2. Jahrtausend bewirkte zwar im Großen und Ganzen – zumal in den Städten – einen sukzessiven Übergang von der Natural- zur Geldwirtschaft, setzte aber dem auf dem Lande in nahezu allen herrschaftlichen Kontexten ...
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