Mit dem – nicht quellenmäßigen Ausdruck – N. bezeichnen Teile der Sekundärliteratur (insbes. Mitteis/Lieberich) Reichsitalien sowie Burgund (Reichsburgund, Arelate). Treffender erscheint es jedoch beide Gebiete in Vermeidung der abstufenden Wertung neben dem „engeren Reichsgebiet (Römisches Reich Deutscher Nation)“ als das „weitere Reichsgebiet“ zu verstehen (Conrad II). In Reichsitalien festigten sich im 12. Jh. eigene kaiserliche Rechte, während Reichsburgund (Arelat) zur ...
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Dem Stichwort Nebenländer des Reiches ist folgendes Schlagwort zugewiesen:
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