Notar (N.), Notariat (Nt.). Die Wurzeln der Nt.ssysteme des kontinentaleurop. Raumes reichen in die röm. Kaiserzeit zurück (Notariatsinstrument). Das im 3. Jh. als Beurkundungsinstitut ausgebildete Tabellionat hatte im 6. Jh. unter Justinian I. eine eingehende Regelung erfahren. Auf seiner Grundlage entwickelte sich auf dem Boden des weström. Reiches im 8. Jh. der scriba des langobardischen Rechts sowie in den fränk. Grafschaften (Graf, Grafschaft) der notarius. In karol. Zeit begegnen in ...
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