N. ist eine Steuer/Abgabe/Bede, die im SpätMA und in der frühen NZ vom Steuer-/Abgabenberechtigten (v.a. vom Landesherrn) in Notfällen erhoben werden konnte. Dazu gehörte z.B. der Umstand, dass der Landesherr in Gefangenschaft (Gefangener) geraten war und ausgelöst werden musste (Loskauf, Lösegeld). Diverse Quellen berichten, dass bestimmte Personengruppen (etwa die Bürger einer Stadt) im Sinne eines Privilegs ausdrücklich von der N. für eine gewisse Zeit befreit waren (Lämmerhirt, ...
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