Als N. werden all jene Formen gewillkürter Erbfolge (Erbfolgeordnung) bezeichnet, bei denen der Testierende aufgrund bes. Umstände nicht in der Lage ist, ein wirksames Testament unter Wahrung der ordentl. Form zu errichten. Seinen Ursprung hat das N. im röm. Recht. Schon Institutionen und Digesten (Corpus Iuris Civilis) kannten Formerleichterungen‚ etwa bei der Errichtung von Militärtestamenten. In den Novellen Valentinians III. war sogar ein handschriftl. N. verankert, das ohne ...
Schlagwort
Dem Stichwort Nottestament ist folgendes Schlagwort zugewiesen:
auf Wissen vertrauen: geprüfte Fachinformation als PDF
bequem zahlen: Zahlung gegen Rechnung, durch Bankeinzug oder per Kreditkarte
PDF | 1 Seite 4,92 €* * inkl. gesetzlicher MwSt.
Wir verwenden Cookies.
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu.
Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken
Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung
von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit
individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer
Datenschutzerklärung.