Die Frage der N. ist mit der Frage der Gewalt und der Macht im Recht eng verbunden. Die N. stellt den Versuch des Rechtssystems dar, den im Recht immanenten und nicht zu beseitigenden Kern an physischer Gewalt durch Private in der Gesellschaft zu domestizieren bzw. zu invisibilisieren (vgl. Luhmann, 106 ff.). Bei der N. geht es deshalb nicht um (rohe) Gewalt, sondern um legale, vom Recht anerkannte Gewalt. Je ausdifferenzierter und autonomer das Rechtssystem wird, desto mehr kann man das Profil ...
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