Als „N.“ werden die am 15.09.1935 anlässlich eines Reichsparteitags der NSDAP in Nürnberg von dem kurzfristig dorthin einberufenen Reichstag beschlossenen Gesetze bezeichnet: Gesetz zum Schutze des dt. Blutes und der dt. Ehre („Blutschutzgesetz“), Reichsbürgergesetz, Reichsflaggengesetz. Die ersten beiden Gesetze waren zusammen mit den dazu ergangenen späteren AusführungsVO zentrale Bausteine der NS-Rassegesetzgebung (Nationalsozialistisches Recht). Das „Blutschutzgesetz“ verbot ...
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