Auszug aus dem Inhalt von Oberappellationsgericht der vier freien Städte
Aufgrund Art. 12 der Deutschen Bundesakte erhielten die im Deutschen Bund verbliebenen freien Städte Frankfurt am Main (bis 1866), Hamburg, Bremen und Lübeck die Möglichkeit, ein gemeinsames drittinstanzliches Gericht zu gründen. Seit 1820 arbeitete das O. in Lübeck. Sein juristisches Personal bestand aus einem Präsidenten, sechs bzw. sieben Räten und einem rechtsgelehrten Sekretär. Hinzu kamen eigens zugelassene Prokuratoren. Das O. erlangte schnell überregionale Berühmtheit. Das lag ...
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