I. Einführung und Begrifflichkeit O.e waren prägend für die spätma. Gerichtslandschaften (Rechtskreis) des Heiligen Römischen Reiches, mitunter bis weit in die frühe NZ hinein. Es gab eine große Anzahl gleichzeitig bestehender O.e, denen sehr ungleiche Bedeutung zukam. Außerhalb des Reiches existierten vergleichbare Institutionen, beispielsweise der Krakauer O. für dt. Recht (Krakau). Die gemeinsame Bezeichnung als O. täuscht darüber hinweg, dass es diverse Ausprägungen und ...
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