Den Titel eines O. gab es in Preußen schon seit 1658 (Präsident des Geheimen Rats), aber auch so titulierte Provinzialminister (Schlesien, Westfalen, Südpreußen). In den Reformen nach 1806 wurde der O. dann Chef der Zivilverwaltung einer Provinz (Publikandum betreffend die veränderte Verfassung der obersten Staatsbehörden vom 16.12.1808, Gesetzessammlung 1808, 372 f.). Diese für vier Provinzen vorgesehene Regelung entfiel zwar wieder 1810–1815, wurde aber 1815–1825 erneut eingeführt ...
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