Die moderne Verfassungskontrolle staatl. Finanzgebarung wurzelt in Sachsen, wo 1707 eine Ober-Rechen-Kammer eingerichtet worden ist. Die entscheidende dauerhafte Weiterentwicklung hat jedoch in Preußen stattgefunden. Kg. Friedrich Wilhelm I. hat sein bes. Augenmerk der staatl. Rechnungskontrolle gewidmet und 1714 die Kammern angewiesen, alle Rechnungssachen einer neu errichteten Rechencammer (auch General- bzw. Oberrechenkammer) zur nachträgl. Prüfung der förml. und rechnerischen Richtigkeit ...
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