Die französische Formel O. wurde in der deutschen Rechtswissenschaft v.a. relevant 1. als Verweis auf eine spezifische Figur des französischen Privatrechts und 2. als Bezeichnung für die deutsche „öffentliche Ordnung“ im Kontext des sich im 19. Jh. nationalstaatlich neu formierenden Internationalen Privat- und Verfahrensrechts (Internationales Privatrecht).In der Literatur zur französischen Rechtsgeschichte der Frühen NZ wird auf die Funktion von O. als Sammelbegriff für Normen ...
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