O. bezeichnet die Amts- oder Standeskleidung (Kleid, Kleidung), die bei feierl. Anlässen getragen wird. Der Begriff weist Überschneidungen mit den Insignien auf (Herrschaftszeichen; Reichsinsignien, Reichskleinodien), wird jedoch bes. hinsichtl. der Gewandung verwendet (Mantel, Handschuh, Schuh). Der O. diente der Kennzeichnung von Stellung, Rang und Würde seines Trägers. Dies bedingte i.d.R. eine wertvolle und kunstvolle Gestaltung ebenso wie Normen und Regelungen über seine Verwendung und ...
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