Als O. wird ein Prozess bezeichnet, der sich zeitlich vom frühen 12. bis ins 14. Jh. hingezogen hat und geographisch vom Gebiet des röm.-deutschen Reiches (Heiliges Römisches Reich) und seiner Landesherrschaften (Landesherr, Landesherrschaft) ausging, um zunächst östlich von Elbe und Saale Mittel- und Ostdeutschland sowie südlich der Donau den Ostalpenraum zu erfassen, dann aber auch auf die Staaten Ostmitteleuropas (Polen, Böhmen und Mähren, Baltische Länder) und Südosteuropas ...
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