Die Schriften der röm. Juristen blieben in der Spätantike im Osten und im Westen in Gebrauch, wenngleich nach dem Ende des 3. Jh. keine neuen Werke mehr entstanden. Eine Kommission, die Theodosius II. 429 einsetzte, um aus den Juristenschriften ein widerspruchsfreies Gesetzbuch zu erstellen, blieb erfolglos. 100 Jahre später versuchte Justinian I., das Juristenrecht zu bereinigen. Nachdem eine Kommission das Kaiserrecht im Codex Iustinianus (seit 16.04.0529 reichsweit gültig) vereinigt ...
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