Der vom franz. «parler», ital. parlare abgeleitete Begriff P. bezeichnete seit dem 11. Jh. zunächst Unterredungen bzw. Verhandlungen (parlamentieren), später auf Friedens- bzw. Kapitulationsunterhandlungen eingeschränkt. Seit dem 13. Jh. etablierte sich die Begriffsverwendung auch für ständische Verhandlungs- oder Beratungsorgane (Stände, Ständewesen), vereinzelt auch deren Versammlungsgebäude. Ihnen kamen unterschiedliche Aufgaben zu: in Frankreich als Gerichtshöfe («parlements»), ...
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