Als Patenschaft (Ps.) bezeichnet man die Beziehung zwischen dem Empfänger des Sakraments der Taufe (sowie der Firmung und des Katechumenats) und den als Paten (P.) an der Spendung des Sakraments beteiligten Personen. TaufP. (lat. patrinus/matrina, pater/mater spiritualis, sponsor; mhd. pate, gote; frühnhd. auch gevatter) sind Zeugen der Taufe und übernehmen rel. Erziehungspflichten. Belegt sind sie seit dem 2./3. Jh. (Tertullian). Das Eherecht (Ehe) des MA und der NZ behandelte die Ps. als ...
Schlagwort
Dem Stichwort Patenschaft, Pate ist folgendes Schlagwort zugewiesen:
auf Wissen vertrauen: geprüfte Fachinformation als PDF
bequem zahlen: Zahlung gegen Rechnung, durch Bankeinzug oder per Kreditkarte
PDF | 2 Seiten 4,92 €* * inkl. gesetzlicher MwSt.
Wir verwenden Cookies.
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu.
Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken
Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung
von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit
individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer
Datenschutzerklärung.