Die Pfändung (P.) ist nach geltendem dt. Zivilprozessrecht (Zivilprozessordnung) im Gegensatz zur freiwilligen und vertraglichen Pfandsetzung (Pfand, Pfandrecht, Satzung) die gerichtliche Beschlagnahme eines Gegenstandes zur Sicherung und Befriedigung des Gläubigers. Sie findet aus rechtskräftigen Endurteilen statt oder aus solchen, die für vorläufig vollstreckbar erklärt worden sind (Rechtskraft, Vollstreckung). Als Vollstreckungstitel kommen auch notarielle sowie gerichtliche Urkunden ...
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