Zuständig für die Verwaltung und Zivilgerichtsbarkeit (Zivilrecht), bildeten die P. vom 4.–13. Jh. in der röm. Kirche und im Kirchenstaat ein Beamtenkollegium, das mit der Entstehung des Kirchenrechts aus dem Röm. Recht eng verbunden ist. Es bestand aus sieben Mitgliedern und dürfte in der Zeit des Papstes Damasus I. (366–384) entstanden sein, mithin in einer bedeutenden Phase der Geschichte des Papsttums (Papst, Papsttum). Sie waren mobil und sprachen im Namen des Bischofs von Rom ...
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