1. P. bezeichnet im Adel die von einem Erstgeborenen im Mannesstamm mit Eintrittsrecht der Nachkommen abstammende Linie, die sog. Stammlinie, zur Unterscheidung von der in ebensolcher Abstammung von einem Zweit-, Drittgeborenen etc. begründeten Sekundogenitur, Tertiogenitur etc. Anders als diese Bezeichnungen ist P. für die Stammlinie selten, sehr wohl aber der Hinweis auf die Herrschaften beispielsweise der Sekundogenitur im Haus Habsburg in der Toskana oder deren Tertiogenitur in Modena ...
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Dem Stichwort Primogenitur ist folgendes Schlagwort zugewiesen:
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