Der Begriff P. bezeichnet die Geschichte der privatrechtl. Institutionen, die mit verschiedenen Ansätzen erarbeitet werden kann, vorwiegend allerdings als Dogmengeschichte heutiger privatrechtl. Strukturen betrieben wird. Dieses Verständnis ist nicht allein unter Zivilrechtlern verbreitet, deren besonderes Interesse auf Herkunft und geschichtl. Erbe aktueller privatrechtl. Normen liegt, es ist auch unter Rechtshistorikern gängig. P. ist indessen zugleich ein historiographisches ...
Schlagwort
Dem Stichwort Privatrechtsgeschichte ist folgendes Schlagwort zugewiesen:
Ihr Zugang zur Datenbank "Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte"
Sie sind bereits Kunde der Datenbank "Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte" dann melden Sie sich bitte im Kundenlogin an.
Möchten auch Sie Kunde der Datenbank "Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte" werden, dann bestellen Sie Ihren Zugang noch heute.
Wir verwenden Cookies.
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu.
Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken
Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung
von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit
individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer
Datenschutzerklärung.