Der Begriff P. bezeichnet die Geschichte der privatrechtl. Institutionen, die mit verschiedenen Ansätzen erarbeitet werden kann, vorwiegend allerdings als Dogmengeschichte heutiger privatrechtl. Strukturen betrieben wird. Dieses Verständnis ist nicht allein unter Zivilrechtlern verbreitet, deren besonderes Interesse auf Herkunft und geschichtl. Erbe aktueller privatrechtl. Normen liegt, es ist auch unter Rechtshistorikern gängig. P. ist indessen zugleich ein historiographisches ...
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Dem Stichwort Privatrechtsgeschichte ist folgendes Schlagwort zugewiesen:
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