P. (‘Rechtswahlklausel’) ist das Bekenntnis zu einem Recht, einem Personalstatut. Personen berufen sich damit in Kollisionsrechtsfragen in fremder Umgebung bzw. in divers zusammengesetzten Gemeinschaften (wie im Karolingerreich [Fränkisches Reich] oder im Heiligen Römischen Reich) auf kulturell spezifisch (z.B. ethnisch oder religiös) charakterisiertes Recht. Verknüpft ist die p. mit dem Personalitätsprinzip (und der Frage nach der Bindungskraft der Volksrechte), nach dem das für eine ...
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