Der Begriff P. stammt aus dem röm. Rechts- und Staatswesen und bezeichnet eine Person, die im Auftrag einer anderen deren Angelegenheiten besorgt (Stellvertretung). Dazu gehörten Amtsträger in der Vermögens-, Güter-, Steuer- und Staatsverwaltung. In der Rechtspflege war P. derjenige, der in Vertretung für eine Partei (Prozessparteien) gerichtliche Handlungen vornimmt, also einen Prozess (Gerichtsverfahren) führt. Neben dem P. gab es den Anwalt (advocatus causae), der als Rechtsberater und ...
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