Auszug aus dem Inhalt von Provinz, staatsrechtlich
Staatsrechtl. geht P. (lat. provincia) auf den ant.-röm. Rechtskreis zurück und bezeichnet urspr. den sachl. Aufgabenbereich des röm. Magistrats. Seit 227 v. Chr. ist „provincia“ zudem für ein unter röm. Oberherrschaft stehendes, nach Maßgabe eines vom röm. Senat bestätigten Statuts (Lex provincialis) durch einen mit nahezu unbeschränkten Kompetenzen versehenen Statthalter regiertes Gebiet gebräuchl. Unter Ks. Diocletian erfolgt die vollständige Einteilung des röm. Imperiums in ...
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