Mit dem sog. sächsischen Prozess (P.) ist zumeist ein zivilrechtl. Verfahren (Zivilprozess) gemeint, in dem sich im Gegensatz zu dem vom röm.-kan. Recht geprägten Kameralprozess (Prozess des Reichskammergerichts) sächs., d. h. nicht oder wenig von der Rezeption fremder Rechte beeinflusste, Eigenheiten erhalten und selbständig fortentwickelt haben. Besonderheiten lassen sich auch im sächs. Strafprozess beobachten (Schmoeckel, 1 f.). Die Grundlage für diese Sonderentwicklungen bildete ...
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