Unter der P. versteht man die Fähigkeit einen Prozess entweder selbst oder durch einen Prozessbevollmächtigen (Prozessvollmacht), den man selbst bestellt hat, zu führen. Im heutigen dt. Recht basiert die P. durch Verweis auf der Geschäftsfähigkeit. Zusätzlich sind Aspekte des Betreuungsrechts zu beachten. Erst die Prozessrechtswissenschaft des 19. Jh., deren dogmatischer Niederschlag sich in der am 01.10.1879 in Kraft getretenen Zivilprozessordnung (ZPO) finden sollte, unterscheidet ...
Schlagwörter
Dem Stichwort Prozessfähigkeit sind folgende Schlagwörter zugewiesen:
Ihr Zugang zur Datenbank "Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte"
Sie sind bereits Kunde der Datenbank "Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte" dann melden Sie sich bitte im Kundenlogin an.
Möchten auch Sie Kunde der Datenbank "Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte" werden, dann bestellen Sie Ihren Zugang noch heute.
Wir verwenden Cookies.
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu.
Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken
Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung
von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit
individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer
Datenschutzerklärung.