Im Zivilprozess stehen sich die P. als die Personen gegenüber, von denen und gegen die gerichtl. Rechtsschutz in Anspruch genommen wird. Das Gerichtsverfahren beginnt auf Initiative eines Klägers, der gegen einen Beklagten Klage erhebt. Damit eine Person P. sein und ihre Rechte vor Gericht wahrnehmen kann, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Eine strenge dogmatische Differenzierung von Partei-, Postulations- und Prozessfähigkeit wurde erst im 19. Jh. entwickelt. Die Frage, welche ...
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