1. P. (von lat. publicus) ist als franz. Lehnwort (publicité) seit Ende des 18. Jh. im dt. Sprachraum verbreitet, im 19. Jh. dient es als Rechtswort zur Bezeichnung von Akten, mit denen durch Offenlegung eine Nachvollziehbarkeit staatl. Handelns verbunden ist. Die engl. Form (publicity) beschränkt sich in der Anwendung als Synonym für öffentliche Meinung.2. P., verstanden als Offenkundigkeit (Kundbarkeit), zeigt sich im Rechtsleben bei Vorgängen oder Zuständen, welche Rechtsverhältnisse ...
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Dem Stichwort Publizität ist folgendes Schlagwort zugewiesen:
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