Die Bezeichnung puer regius bzw. regis wird von antiken Autoren (z.B. Livius) in der Bedeutung ‘königlicher Page’ verwendet (Georges II, 2068). Ablesbar am Wergeld ist in den fränk. und ribuar. Leges (Leges barbarorum ) die soz. Stellung des P. mit der des Halbfreien (Liten; Minderfreie) vergleichbar (z.B. Lex Salica 13§7, 58§2, 117§1; Lex Ribuaria 103§7). Wie den Halbfreien trifft in der Lex Salica den P., der sich an einer freien Frau vergreift, die Todesstrafe: 13§7: Si vero puer ...
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