Q., von lat. quietus bzw. mlat. quit(t)us (‘ruhig, gelassen’), afranz. quite (‘überlassen, verlassen’), mhd. quit (‘frei’, oft in Verbindung mit ledig und los), ist das schriftliche Bekenntnis des Empfängers über die Erfüllung einer Leistung (durch den Empfang), entweder auf der Rechnung oder in separater Urkunde oder einem Q.sbuch. Im modernen Recht besteht Quittierungspflicht (außer bei Markt- und Automatenkauf). Jeder Leistende (der Schuldner oder ein Dritter) kann Zug um Zug ...
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