Die beiden Wörter Rat (R.) und Ratschlag (Rs.) stehen für komplexe Kommunikationsvorgänge, die es seit frühester Zeit gibt. Im Kern geht es um die Mitteilung von Wissen und subjektiven Sichtweisen (auch Erfahrungen) an Personen, welche darauf ein bestimmtes Verhalten gründen wollen oder können. In der Regel erfolgt die Beratung auf deren Bitte hin. Eine Pflicht zur Erteilung von R. und Rs. kann sich auch aus dem jeweils geltenden Recht ergeben. Schon in sehr frühen Gesellschaften, und ...
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