I. Gegenstand und Herausbildung als rechtsgeschichtliche Disziplin Gegenstand der R. sind die Erforschung, Auswertung, Systematisierung und Inventarisierung von Sachzeugen des (in der Regel älteren) Rechtslebens einschließlich der damit verbundenen Örtlichkeiten, Symbolik und Handlungen („rechtsrituelles Handeln, Rechtsbräuche und rechtl. geformte Volksbräuche“ – Carlen, R., 1990, 268 f.; Rechtsritual). Die letzteren sind zu einem großen Teil in vergegenständlichter Form ...
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