R. kann sowohl eine rechtspolitische als auch eine rechtsmethodische These (Einheit der Rechtsordnung, Widerspruchsfreiheit des Rechts) bezeichnen. Die erste Bedeutung bezeichnet die Forderung nach Geltung gleichen Rechts in allen Teilen eines Herrschaftsgebiets. Vorläufer finden sich in Kodifikationsbestrebungen (Kodifikation) und Rechtsbüchern seit der Antike. Die Pandekten Justinians (Justinian I. (482/3-565)) und das Corpus Iuris Canonici waren auch mit dem Anspruch auf R. motiviert. Im ...
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