Als R. bezeichnet man jene wiss. Disziplin, die sich mit der Auswertung (zumeist hist.) zwei- oder dreidimensionalen Bildmaterials zur Erzielung rechtl. oder rechtshist. Erkenntnisse befasst. Im Zentrum stehen die Beschreibung sowie Form- und Inhaltsdeutung der Bildwerke. Zunächst in lateinischen, später auch in volkssprachlichen Aufzeichnungen wurden Bilder – auch und speziell im Bereich des Rechts – gezielt zur Informationsvermittlung genutzt, wie etwa bereits im 12. Jh. in illustrierten ...
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