I. Begriff im heutigen Recht Als R. wird im geltenden Prozessrecht die Anfechtung einer gerichtlichen Entscheidung bezeichnet, die zur Aufschiebung der Wirksamkeit der angefochtenen Entscheidung (Suspensiveffekt) und zur Befassung eines höheren Gerichts führt (Devolutiveffekt). Diese Merkmale sind der Berufung, der Revision und der Beschwerde gemeinsam, die in der ZPO- und der StPO als R. bezeichnet werden. Formen der Anfechtung, die nicht unter den Begriff der R. fallen, werden mit den R. ...
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