I. Begriff R. sind meist einstrophige Texte in gebundener Form mit einem Umfang von zwei, vier oder mehr Versen, die wie Eidesformeln (Eid) und Rechtssprichwörter selbständig bestehen können oder Rechtsbüchern, Stadtrechten u.a. Rechtsquellen in Prosa beigegeben sind. Sie sind außer an ihrem Inhalt an Rhythmik und Metrik sowie phonologischen/rhetorischen Gestaltungsmitteln (Stabreim, [seltener] Endreim, Assonanz, Parataxe, Parallelismus, Antithetik u.ä. – Naumann, 293) erkennbar. ...
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