R. (franz. appel comme d’abus; span. recurso de fuerza) bezeichnet die Anrufung einer staatlichen Instanz gegen einen behaupteten Rechtsmissbrauch durch einen kirchlichen Rechtsakt, insbesondere eine disziplinarische Maßnahme (Disziplinarstrafe) oder ein Urteil. Im Gegensatz zu Kompetenzstreitigkeiten zwischen der weltlichen und kirchlichen Jurisdiktion ist ein R. in Frankreich erst im Jahr 1448, nach der Pragmatischen Sanktion (1438), belegt. In der Ordonnance de Villers-Cotterêts (1539) ...
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Dem Stichwort Recursus ab abusu ist folgendes Schlagwort zugewiesen:
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