I. Heiliges Römisches Reich Die aus der karolingischen Hofkapelle heraus entstandene Hofkanzlei der deutschen Könige und Kaiser entwickelte sich erst gegen Ende des 15. Jh. zu einer Behörde unter dem Namen der R. Die ma. Hofkanzlei kann nur unter der Voraussetzung als R. etikettiert werden, wenn man sich darüber im Klaren ist, dass damit eine auf den König bezogene und von ihm abhängige Personengruppe in wechselnder Zusammensetzung gemeint ist, die für die Beurkundung und Übermittlung ...
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