Auszug aus dem Inhalt von Reichskirche im Mittelalter
I. Der Begriff ‚R.‘ bezeichnet das Phänomen des Aufeinandertreffens von weltlicher und kirchlicher Gewalt in Form personaler und institutioneller Verzahnung. Der Ausdruck ‚R.‘ ist allerdings in seinen Inhalten im Einzelnen nicht geklärt. Verschiedene Bedeutungsebenen lassen sich ausmachen: Im weitesten Sinne handelt es sich um R., wenn und sobald „das Reich die Kirche beeinflusst“ (Kötter, 4). In einem engeren, aber immer noch weiten Sinne ist damit der Teil der v.a. europäischen ...
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