Als R. oder Reichsdienstmannen (ministeriales regni bzw. imperii, mhd. des richs dienstlute) wird das ursprünglich unfreie Personal bezeichnet, das vom 11. bis ins ausgehende 13. Jh. im Auftrag von Kaisern und Königen sowohl administrative, gerichtliche und höfische als auch militärische Funktionen wahrnahm und infolge der damit einhergehenden Herrennähe sowie durch Teilhabe an der ritterlichen Kultur (Ritter) nicht nur sozialen Vorrang vor einfachen Knechten gewann, sondern sich dabei auch ...
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