Das R., auch reichs rat, war das Projekt einer vom Kaiser und von den Reichsständen gebildeten, kollegialen Regierung für das ganze Reich. Der Gedanke, die Ausübung der Herrschaftsrechte von der Person des Reichsoberhaupts zu lösen, an die Mitwirkung der Stände zu binden und in einem R. dauerhaft zu institutionalisieren, entstammte den Diskussionen über die Reformbedürftigkeit des Reichs im 15. Jh. (Reichsreform). Hingegen gehörte die zweimalige Etablierung eines R. (1500–1502 und ...
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