Auszug aus dem Inhalt von Reichsverwaltungsgericht
I. Nachdem die Verwaltungsgerichtsbarkeit im letzten Drittel des 19. Jh. als Einrichtung der Länder entstanden war, erhoben sich bald nach der Reichsgründung Stimmen, die auch die Schaffung eines R. forderten. Im Reichstag wurde die Errichtung eines R. als Beschwerdeinstanz für Maßnahmen nach dem Sozialistengesetz und bei zahlreichen anderen Gelegenheiten diskutiert. Gegen ein R. wurden jedoch immer wieder staatsrechtliche Bedenken geltend gemacht, weil seine Errichtung in die Richtung des ...
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