Das dt. Wort R. ist relativ jungen Ursprungs (DRW: reichswapen, erstmals 1631, für ein „das Reich symbolisierendes Wappenbild“). Das Wappenbild befindet sich regelmäßig in einem Wappenschild (Wappen, Wappenrecht). Doch wurden heraldische Zeichen (Heraldik) auch ohne Schild als Wappen geführt und bezeichnet, so auch der Reichsadler als R. Nach dem Aufkommen der Wappen im 12. Jh. figurierte der Adler seit Ks. Friedrich I., gen. Barbarossa, als R. (zunächst in Gold auf farblosem Grund; ...
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Dem Stichwort Reichswappen ist folgendes Schlagwort zugewiesen:
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