I. Entstehung und Überlieferung Um 1230/35 begründet Eike von Repgow mit seiner R. im Sachsenspiegel „eine neue literarische Gattung […]: die Gattung der Reimvorreden in den deutschen Rechtsbüchern“ (Schmidt-Wiegand, 1998, 313). In seiner Tradition stehen im 13. Jh. die gereimten Vorreden im sog. Schwabenspiegel und Deutschenspiegel, auch die Landrechtsglosse des Johannes Buch (um 1325), das Rechtsbuch Rupprechts von Freising (1328), aber ebenso noch das jüngere Eisenacher Stadtrecht, ...
Schlagwort
Dem Stichwort Reimvorreden ist folgendes Schlagwort zugewiesen:
Ihr Zugang zur Datenbank "Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte"
Sie sind bereits Kunde der Datenbank "Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte" dann melden Sie sich bitte im Kundenlogin an.
Möchten auch Sie Kunde der Datenbank "Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte" werden, dann bestellen Sie Ihren Zugang noch heute.
Wir verwenden Cookies.
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu.
Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken
Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung
von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit
individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer
Datenschutzerklärung.