Die Subsumierung von Strafbestimmungen, die auf den Schutz bestimmter Glaubensinhalte oder einer Gemeinschaft von Gläubigen zielen, unter dem Dachbegriff ‚R.‘ (Kaufmann) ist eine analytische Abstraktion im Nachhinein. Im Verlauf der Frühen NZ kam der Terminus ‚Religion‘ als Sammelbegriff für verschiedene Glaubensrichtungen in Gebrauch; dieser begriffsgeschichtliche Befund indiziert eine wachsende Trennung von Religion und Gesellschaft, die im Zuge der Aufklärung klarere Gestalt ...
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Dem Stichwort Religionsverbrechen sind folgende Schlagwörter zugewiesen:
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