Das Wort R. erscheint erstmals 1396 (richtergut) in einer schlesischen Quelle mit der Bedeutung „Landstück, dessen Erträge einen Teil der Richterbesoldung ausmachen“ (DRW [R.]). Sächsische Quellen des 15. und 16. Jh. weisen eine Vielzahl von Richtergütern in den Dörfern als Höfe mit Ackerbesitz aus, an welche die Pflicht, das dörfliche Richteramt (Richter, Gericht, Bauerngericht) auszuüben, gebunden ist (Radizierung). Außerdem waren diese Anwesen, häufig die größten im Dorf, in ...
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