Online First, voraussichtlich veröffentlicht in der 40. Lieferung, Band V
Auszug aus dem Inhalt von Verfassungskonflikte
V. sind ein charakteristisches Begleitphänomen des konstitutionellen Zeitalters, also im Wesentlichen des 19. Jh. Gewiss kann man auch von V. des Alten Reiches (Heiliges Römisches Reich) sprechen, etwa 1600–1618, als wichtige Verfassungsorgane blockiert waren; auch alle Streitigkeiten um die Reichsverfassung vor 1806, wie sie etwa vor das Reichskammergericht oder den Reichshofrat gelangten, waren im wesentlichen Sinn V. Im engeren Sinn zählen dazu aber solche politisch-rechtlichen ...
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