Die Rechtsregel C. stellt den Grundsatz auf, dass der Konsens der Brautleute (und nicht der Beischlaf) das entscheidende Element der Eheschließung (Ehe) sei. Die im klass. röm. R. von Ulpian aufgestellte Regel wurde über das Corpus Iuris Civilis (D 50.17.30) überliefert und gelangte im MA über den Einfluss der Kirche auf das EheR zu Wirksamkeit. Als Spender des Ehesakraments wurden die Gatten, nicht der Priester angesehen. An der Schwelle zur NZ ist das Festhalten an dem Grundsatz zunehmend ...
Schlagwörter
Dem Stichwort Consensus facit nuptias sind folgende Schlagwörter zugewiesen:
auf Wissen vertrauen: geprüfte Fachinformation als PDF
bequem zahlen: Zahlung gegen Rechnung, durch Bankeinzug oder per Kreditkarte
PDF | 1 Seite 4,92 €* * inkl. gesetzlicher MwSt.
Wir verwenden Cookies.
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu.
Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken
Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung
von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit
individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer
Datenschutzerklärung.